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Verordnung vom 10. Februar 1837 bezeichneten Aemter dieses Departements für befähigt
erklärt worden:
1) Karl Graff, von Weikersheim.
2) August Grün, Schultheiß in Scheinbach, O. A. Hall.
3) Georg Kauffmann, von Waiblingen,
4) Alerander Oesterlein, von Steinkirchen, O. A. Künzelsau.
5) Georg Adam Wurzer, von Altenmünster, O. A. Crailsheim.
6) Gottlieb Herrmann v. Zell, von Biberach.
Ellwangen den 29. Mai 1846. 6 Für den abwesenden Vorstand:
Streich.
1. Des K. Steudienrathe.
Bekanntmachung, detreffend die diesjährigen Prüfungen:
1) für die Aufnahme in die niedern katholischen Conwikte;
2) für die Aufnahme in das evangelische Seminar zu Urach;
3) für die Ermächtigung zum Besuch der Universität;
4) für die Aufnahme in den katholischen Convikt (Wilhelmsstift) in Tübingen;
5) für die Aufnabme in das evangelische Seminar zu Tübingen.
I. Die Prüfung für die Aufnahme in die niedern katholischen Convikte wird
am Donnerstag und Freitag den 20. u. 21. August stattfinden und nach Erforderniß
noch am nächftfolgenden Tage fortgesetzt werden.
II. Die Prüfung für die Aufnahme in das evangelische Seminar zu Urach,
bei welcher auch alle diese nigen, welche ale Hospites eben dahin zu
kommen wünschen, zu erscheinen haben, wird am Donnerstag, Freitag und
Samstag den 27 29. August vorgenommen werden. Die jüngere Jahresklasse (Er-
spectanten 14 vice.) haben nur an den beiden ersten Tagen zu erscheinen.
Die Personal-Tabellen für diese Prüsung, bei welcher das Hebräische nicht vorkommt,
find mit Nachweisungen über das Bürgerrecht, und mit Impfscheinen zu versehen, und müssen
spätestenS am eilften Julius bei dem K. Studienrathe eingelaufen seyn.
III. Die Prüfungen derjenigen, welche zum Besuche der Universität ermächtigt
zu werden wünschen, mit Ausnahme derer, die sich für das Studium der Theologie
entschieden haben, ist auf Donnerstag und Freitag den 17. und 18. September
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