Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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Dieser höchsten Entschließung gemäß treten die bezüglichen Bestimmungen der Instruktion 
zu Vollziehung des Wirthschafts-Abgaben-Gesetzes vom 11. December 1827 (Reg. Blatt 
S. 539), §. 16 Absatz 2 und des Erlasses des Steuer-Collegiums vom 17. Juni 1828 
(Ergänzungsband zum Reg. Blatt S. 520) außer Wirkung, und zwar so, daß der geringere 
Abgabensatz erstmals der nächsten Patentirung zu Grund zu legen ist. 
Wenach sich die betreffenden Stellen zu achten haben. 
Stuttgart den 4. Juli 1846. Gärttner. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte in der ersten Besoldungsklasse stehenre Ober-Forsters- 
stelle zu Altenstaig werden aufgefordert, binnen drei Wochen bei der Finanzkammer des 
Schwarzwaldkreises vorschriftmäßig sich zu melren. 
2) Die Bewerber um die erledigte Baurathsstelle bei der Regierung des Reckar- 
kreises, mit welcher der Normalgehalt zweiter Classe von 1200 fl. verbunden ist, haben 
sich innerhalb drei Wochen bei der gedachten Kreis-Regierung vorschriftmäßig zu melden. 
3) Die Bewerber um die Pfarrei Vehringen, Dekanats Sulz, welche 1536 Kirchen- 
genossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschrift- 
mäßig zu melden. Das Einkommen dieser Stelle, dessen Verwandlung gegenüber von dem 
künftigen Geistlichen vorbehalten wird, ist zu 712 fl. in Preisen des Sportelgesetzes berechnet. 
4) Die Bewerber um die Pfarrei Unterheinrieth, Dekanats Weinsberg, welche im 
Muttererte 731, in 5 Filialien, wovon eines mit eigener Schule, 570 Kirchengenossen zählt 
und mit einem durch eine Zulage von 44 fl. auf 700 fl. erhöhten Einkommen verbunden 
ist, dessen Verwandlung gegenüber von dem künftigen Pfarrer vorbehalten wird, haben sich 
binnen vier Wochen bei dem evangelischen Conssstorium vorschriftmäßig zu melden. 
5) Es wird wiederholt zur Besetzung ausgeschrieben: die mit dem Dekanat verbundene 
katholische Pfarrstelle zu Zwiefalten, Oberamts Münfingen, welche in mehreren Filialien 
1359 Pfarrgenossen und zwei Schulen zählt. Dieselbe gewährt ein beständiges Einkommen 
von 1016 fl. und ist dem Marrer für die pspychische Pflege der katholischen Angehörigen der 
Irrenpfleganstalt Zwiefalten noch eine besondere widerrufliche Belohnung von 100 fl. aus
	        
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