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c) Bekanntmachung, den Uebertritt der Referendäre zweiter Classe von den Gerichtshöfen
zu den Oberamts-Gerichten betreffend.
Die nachbenannten Referendäre zweiter Classe, welche durch vie Ministerial-Verfügung
vom 29. December 1845 (Reg. Blatt vom Jahr 1846, S. 4) den K. Gerichtshöfen zuge-
tbeilt worden sind, werden hiemit für die zweite Hälfte ihrer Probezeit den bienach erwähn-
ten Bezirks-Gerichten beigegeben:
1) der Referendär Binder dem Stadtgerichte Stuttgart;
2) — — Erbard dem Oberamtsgerichte Ravensburg;
3) — — Fetzer dem Oberamtsgerichte Göppingen:;
4) — — Geßler dem Oberamtsgerichte Ellwangen;
5) — — Häcker dem Oberamtsgerichte Stuttgart;
6) — — Heyd dem Oberamtsgerichte Urach;
7) — — Holland dem Oberamtsgerichte Böblingen;
8) — — Köstlin dem Criminalamte Stuttgart;
9) — — Mosthaf dem Oberamtsgerichte Künzelsau;
10) — — Pelargus dem Oberamtsgerichte Tettnang;
11) — — Ropsy dem Oberamtsgerichte Eßlingen;
12) — — Sick dem Oberamisgerichte Cannstatt;
13) — — WBogel dem Obcramisgerichte Ulm;
14) — — Wollaib demselben Oberamtsgerichte;
15) — — Wunder dem Oberamtsgerichte Ludwigsburg.
Diese Referendäre haben bei den bezeichneten Bezirks-Gerichten spätestens acht Tage
nach ibrem Austritte von den Gerichtsböfen ihre Funktionen anzutreten, und von den gedach—
ten Gerichten wird die vorschriftmäßige Anzeige über diesen Eintritt gewärtigt.
Stuttgart den 9. Juli 1846. Für den Departements-Chef:
Gaisberg.
B) Des Departements des Innern.
2 Des Ministerium des Innern.
Auszeichnung mehrerer Landsäger.
Unter Hinweisung auf die #. 49 und 50 der K. Verordnung vom 5. Juni 1823
über die Organisation des Landjäger-Corps werden die mehreren Unteroffizieren und Land-
jägern wegen Auszeichnung im Dienste verwilligten Belohnungen öffentlich bekannt gemacht: