Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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Indem dieß hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, werden die K. Oberämter, 
unter Aufhebung der in den diesseitigen Bekanntmachungen vom 13. September 1830 (Reg. 
Blatt S. 374) und 29. März d. J. (Reg. Blatt S. 164) ertheilten Vorschriften angewiesen, 
denjenigen ihrer Amts-Untergebenen, welche nach Ungarn oder Siebenbürgen auszuwandern 
beabsichtigen, besondere Eröffnung hievon zu machen, und ihnen die Reisepässe nur dann aus- 
zustellen, wenn sie obigen Forderungen Genüge geleistet haben. 
Daß dieß geschehen, ist sodann in den auszustellenden Pässen ausvrücklich zu bemerken. 
Stutgart den 31. Juli 1846. 
Schlayer. 
2. Der Regierung des Neckarkreises. 
Bekanntmachung, betreffend die Vereinigung des Weilers Rossach mit der Gemeinde Olnhausen. 
Der von seinem bisherigen Verbande mit der Gemeinde Unterkessach getrennte Weiler 
Rossach ist durch Verfügung der zuständigen Regierungsbehörde mit der Gemeinde Oln- 
hausen, Oberamts Nekarsulm, zu einer Gesammtgemeinde vereinigt worden; was hiedurch 
bekannt gemacht wird. 
Ludwigsburg den 21. Juli 1846. Für den Vorstand: 
Klett. 
B8) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministerium. 
Bekanntmachung, betreffend die Besetzung einer K. fürstl. Thurn und Taris'schen Revierförstersstelle. 
Da man vden von der fürstlichen Standesherrschaft Thurn und Taris an die Stelle des 
anderwärts angestellten Revierförsters Müller zum K. fürstlichen Revierförster in Uttenwei- 
ler, Forstverwaltungsbezirké Buchau, ernannten fürstlichen Forstwart Moll zu Ebnat als hie- 
zu befähigt erkannt hat; so wird dieß zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 27. Juli 1846. Für den Minister: 
Präsivent Süskind.
	        
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