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6) Die Bewerber um die Helfersstelle in der 4347 Kirchengenossen zählenden Oberamts-=
stadt Calw, mit welcher ein durch eine Zulage von 35 fl. aus dem Besoldungs-Verbesserungs-
sonds auf 700 fl. erhöhtes Einkommen verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei
dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
7) Die Bewerber um die Pfarrei Kuppingen, Dekanats Herrenberg, welche im
Mutterorte 1226, in dem mit Kirche und Schule versehenen Filial Afstädt, woselbst alle
vierzehen Tage eine Wochenkinderlehre, alle fünf Wochen eine Sonntagskinderlehre zu halten
ist, auch die Casualien zu versehen sind, 392 Kirchengenossen zählt, baben sich binnen vier
Wochen bei dem evangelischen Confsstorium vorschriftmäßig zu melden. Das Einkommen
dieser Stelle ist zu 1600 fl. in Preisen des Sportelgesetzes berechnet, wobei sich der Geist-
liche eine Verwandlung der ungeeigneten Einkommenstheile, nebst den zu diesem Behuf an-
zuordnenden Maaßregeln, nach den Bestimmungen der Oberkirchenbehörde gefallen zu lassen
bat. Außerdem liegt dem künftigen Pfarrer ob, das bieherige Filial Oberjesingen, in so-
lange daselbst kein eigener Pfarrverweser aufgestellt ist, wie dasselbe bieher versehen wurde,
gegen eine Vergütung, deren Bestimmung der Oberkirchenbehörde vorbehalten ist, zu besorgen.
8)) Die Bewerber um die Pfarrei En zweihingen, Dekanats Vaihingen, welche
1677 Kirchengenossen zählt und mit einem auf 791 fl. in Preisen des Sportelgesetzes be-
rechneten Einkommen verbunden ist, dessen Verwandlung der Parrer nach den Bestimmungen
der Oberkirchenbehörde sich gefallen zu lassen hat, haben sich binnen vier Wochen bei dem
evangelischen Confistorium vorschriftmäßig zu melden.
9) An dem Lyceum in Reutlingen ist die Lehrstelle an der ersten (untersten) Classe,
mit welcher ein Gebalt von 730 fl. verbunden ist, in Erledigung gekommen. Die Bewer-
ber um dieses Präzeptorat haben sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei dem K. Stu-
dienrathe zu melden. »
10) Die Bewerber um die neu errichtete Lehrstelle an der Realschule zu Leutkirch,
mit welcher ein Gehalt von 600 fl. nebst freier Wohnung verbunden ist, baben sich inner-
balb drei Wochen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden.
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Am 14. d. M. sind die Rechts-Erkenninisse vom Monat Juni d. J. ausgegeben worden.
Gedruckt bei G. Hasselbrink.