Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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Erklärung der beiden Briefe an die Corinthier, in vier wöchentlichen Stunden, 
am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag um 11 Uhr, Prof. Schimele. 
Erklärung der beiden Briefe an die Tessalonicher in zwei wöchentlichen Stunden, 
am Montag und Freitag um 2 Uhr, Derselbe. 
Erste Hälfte ver christlichen Kirchengeschichte in sieben wöchentlichen Stunden, 
täglich von 11—12 und am Dienstag und Samstag von 4—5 Uhr, Prof. Dr. Hefele. 
Patrologie und Patristik, dreimal wöchentlich, am Montag, Mittwoch und Freitag 
von 4—5 Uhr, Derselbe. 
Dogmatik, erste Abtheilung, täglich um 9 Uhr, Prof. I)r. Kuhn. 
Dogmatik, zweite Abtheilung, täglich um 3 Uhr, Derselbe. 
Erste Hälfte ver christlichen Moral (Tugenolehre) in fünf wöchentlichen Stunden 
von 8—9 Uhr, Prof. Schimele. 
Erste Hälfte der Pastoraltheologie, täglich um 9 Uhr, Prof. Gehringer. 
Pädagogik und Didaktik mit Erläuterung der in Württemberg bestebenden Schulge- 
setze in zwei bis drei wöchentlichen Stunden, Wilhelmsstifts-Direktor, Oberkirchenrath Schott. 
Rechtswissenschaft. 
Juristische Encyelopävie, Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag um 2 Uhr 
nach eigenem Plane, Prof. Dr. Warnkönig. , 
Naturrecht oder Rechtsphilosophie nach seinem Lehrbuche, Montag und Dienstag, 
Freitag und Sonnabend um 4 Uhr, Ebenderselbe. 
Völkerrecht (S. Staatswissenschaften). 
Institutionen des römischen Rechts, nach seinem Grundrisse sechsmal wöchentlich 
um 11 Uhr, Prof. I)r. Mayer. 
Pandekten nach Mühlenbruch täglich um 9 und 11 Uhr, Prof. Dr. G. Bruns. 
Römisches Familien= und Erbrecht nach Mählenbruch doctrina Pandectarum 
täglich um 11, und zweimal wöchentlich um 9 Uhr, oder zu einer andern paßlichen Stunde, 
Obertribunalrath Prof. Dr. v. Schrader. 
Römisches Familien= und Erbrecht nach seinem Grundrisse zu Pandekten-Vor- 
lesungen, mit Rücksicht auf Mühlenbruchs Lehrbuch des Pandektenrechts und Vangerow's Leit- 
faden, täglich von 11—12 Uhr, Prof. I. Warn könig. 
Erxegetische Vorlesungen über römisches Recht, fünfmal wöchentlich um 3 Uhr, Prof. 
Dr. v. Schrader.
	        
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