Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

405 
Die Böücher, welche die Zöglinge mitzubringen haben, wird das Ephorat im schwä- 
bischen Merkur bekannt machen. 
Die etwaigen noch weiteren Bitten um Aufnahme unter vie Hospites sind spätestens 
bis zum Mittwoch den 23sten des laufenden Monats September bei dem K. Stu- 
bienrathe eingureichen. 
Stuttgart den 3. September 1846. Knapp. 
8) Des Finanz-Departemente. 
Des Finanz-Ministerium. 
Bekanntmachung, betreffend eine veränderte Eintheilung einiger Reviere des Forsts Weingarten. 
In Berücksichtigung der in neuerer Zeit fühlbar gewordenen Dringlichkeit, das Reoier 
Baindt im Weingarter Forst zu verkleinern, ist durch höchste Entschließung vom 24. August 
d. J. eine veränderte Eintheilung der Reviere Baindt, Blitzenreute, Altdorf und Weißenau 
und die Errichtung eines neuen Reviers Bettenreute zweiter Elasse aus Theilen ver Reviere 
Blitzenreute und Weißenau angeordnet, auch das vergrößerte Revier Blitzenreute aus der 
zweiten in die erste Besoldungsklasse versetzt worven. 
Die Verrechnung der Gesälle und Einnahmen in dem neuen Revier Bettenreute bleibt 
bei dem Cameralamte Weingarten. 
Stuttgart den 1. September 1846. Gärttner. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um das erledigte Cameralamt Balingen, womit die Besoldung 
zweiter Classe verbunden ist, haben binnen drei Wochen bei ver Finanzkammer des Schwarz= 
walokreises vorschristmäßig sich zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte Hall-Verwaltersstelle bei dem Haupt-Zollamte Heil- 
bronn, womit ein Gehalt von 1000 fl. verbunden ist, werden aufgefordert, sich binnen drei 
Wochen bei der Zolloirektion vorschriftmäßig zu melden. 
3) Die Bewerber um das im Weingarter Forst neu errichtete Revier Bettenreute 
mit dem Gebalte zweiter Classe nebst freier Wohnung und Pferdsration, werden aufgefordert, 
sich binnen drei Wochen bei der Finanzkammer des Donaukreises vorschriftmäßig zu melden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.