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:8) Der Departements der Justiz, des Innern und der Finanzen.
Der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen.
Verfügung, betreffend die Erhöhung des Kostpreises für die Gefangenen bei den Bezirksstellen.
Da man in Betracht der dermaligen Frucht= und anderer Victualien-Preise den durch
die Ministerial-Verfügung vom 14. November v. J. (Reg. Blatt S. 463) auf tägliche 15 kr.
festgesetzten Preis der Kost für die Gefangenen bei den Bezirksstellen vom 1. Oktober 1846
an auf sechszehen Kreuzer für den Tag erböht haben will; so wird solches hiemit zur all-
gemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 8. Oktober 1846.
Prieser. Schlayer. Gärttner.
C) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a) Bekanntmachung, betreffend die Vereinigung der Badischen Gesellschast des Phönir mit
der Frankfurter Versicherungs-Gesellschaft gegen Feuerschaden.
Da die in Carlsruhe errichtete Mobiliar-Feuer-Versicherungs-Gesellschaft des „Pbönr“ und
die in Frankfurt am Main bestehende „Frankfurter Versicherungs-Gesellschaft gegen Feuer-
schaden“ unter Anerkennung ibrer fortdauerden Haftungs-Verbindlichkeit für die von ihnen in
Württemberg bisher übernommenen noch nicht abgelaufenen Versicherungen sich zu einer Ge-
sellschaft unter dem Namen des „deutschen Phönir“ vereinigt haben, und dieser neuen Gesell-
schaft vorbehältlich der von den Württembergischen Betheiligten gegenüber von den bisherigen
beiden Gesellschasten erworbenen Rechte die Erlaubniß zur Annahme von Versscherungen be-
weglichen Vermögens im Königreiche ertbeilt, auch den aufgestellten Hauptagenten Georg
Heinrich Kellers Söhne in Stuttgart der Stadtdirektor daselbst als Regierungs-Commissär
beigegeben worden ist; so wird solches, unter Bezugnahme auf Art. 9 u. 10 des Gesetzes
vom 25. Mal 1830 und auf die Instruktion vem 20. Mai 1830, Abschnitt 4 (Reg. Blatt
S. 209 u. 222) zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart der 15. Oktober 1846.
Schlaper.