Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Montag den 26. Oktober 1846. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfigung, betreffend die Aufnahme der Bevslkerung für den Zollver- 
ein. — Versügung, betreffend vie periodische Aufnahme des Standes und Ganges der Bevölkerung. (Mit 
Beilagen). 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departementc. 
Der Departements des Innern und der Finanzen. 
Der Ministerien des Innern und der Finanzen. 
a) Verfügung, betreffend die Aufnahme der Bevölkerung für den Zollverein. 
Da vie zum Zollverein verbundenen Regierungen für zweckmäßig erachtet haben, bin- 
sichtlich der Bestimmungen, wonach der Ertrag der in die Gemeinschaft fallenden Abgaben 
unter den vereinten Staaten zu vertheilen ist, sich über gemeinsame, eine vollständige Gleich- 
sörmigkeit und einen genauen Vollzug der Volkszählungen sichernde Grundsätze für die perio- 
vischen Erhebungen der Bevölkerung in sämmtlichen Vereinsstaaten zu verständigen; so wird 
in dieser Beziehung vermöge pöchster Entschließung vom 11. d. M., unter Abänderung der 
dießfälligen Bestimmungen vom 29. August 1834 (Reg.Blatt S. 4902 ff.), Folgendes verfügt:
	        
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