Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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d33. 
Regierungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Donnerstag den 5. November 1846. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Termin zu Vornahme der nächsten Prüfung der Justiz-Referendäre. — 
Bekanntmachung, betreffend die Zurückverlegung des Postamts Denkenthal, Oberamts Ulm, nach Luizhausen. 
— Bekanntmachung, betreffend vie Auszeichnung des Schultheißen Bausch zu Ochsenbach, Oberamts Bra- 
ckenhrim. — Verleihung eines Ersindungs-Patents an den Papier-Fabrikanten Völter auf ein Verfahren 
zur Verarbeilung von Holz in eine breiartige Masse. — Bekanntmachung, betreffend die Vornahme einer 
zweiten höheren Dienstprüfung im Finanzfache. — Verfügung, betreffend Aenderungen im Zolltarif. 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben unter dem 28. v. M. Höchst-Ihrem Adjutanten, 
Obersten v. Rüpplin, die erbetene Erlaubniß gnädigst ertheilt, vas von den Fürsten von 
Hoben zollern-Hechingen und Sigmaringen Durchlauchten ihm verliebene Ehrenkreuz zweiter 
Classe des Hohenzollern'schen Hausordens anzunehmen und zu tragen. 
B) Dienst-Nachrichten. 
Vermöge böchster Entschliehung Seiner Königlichen Majestät vom 26. v. M. 
ist die erledigte Rathsstelle bei der Ober-Rechnungskammer dem Finanz-Ministerialkassier, 
Finanzrath Silcher,
	        
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