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Sodann haben Höchstvieselben vermsge höchsten Dekrets vom 12. d. M. die er-
ledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte Horb dem Referendär erster Classe, Jäger
von Tübingen,
die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte Balingen dem Referendär erster
Classe, Gmelin von Reutlingen, und
die erledigte Stelle eines rechnungsverständigen Kanzlei-Assistenten bei dem Gerichtshof
in Tübingen dem Referendär erster Classe, Bin der von Stuttgart, zu übertragen geruht.
II. Verfügungen der Departement.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
à) Austritt eines Rechts-Consulenten.
Da der Rechts-Consulent Dr. v. Wangenbeim zu Rottenburg aus der Zahl der
öffentlichen Rechts-Anwälte ausgetreten ist; so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Stutegart den 6. November 1846. Prieser.
b) Bekanntmachung, die dem Fürsten v. Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein-Jartberg gewährte
Einräumung der Surrogat-Rechte für den Verzicht auf die Gerichtsbarkeit in der Standes-
herrschaft Hohenlohe-Bartenlein betreffend.
Nachdem Seine Königliche Majestät dem Gesuche des Fürsten von Hohenlohe=
Waldenburg-Bartenstein-Jartberg um nachträgliche Einräumung derselben Surrogat-Rechte
für den Verzicht auf die Gerichtsbarkeit im Umfange der Standesherrschaft Hopenlobe-
Bartenstein, wie ihm solche — für den Fall dieses Verzichtes — im Umfange der Stan-
desberrschaft Hohenlohe-Jaxtberg, vurch den §. 53 der K. Deklaratien vom 27. Sep-
tember 1825, die staatsrechtlichen Verhältnisse des Fürstlichen Hauses Hohenlohe-Wal-
denburg-Bartenstein-Jaxtberg betreffend (Reg. Blatt S. 553) zugesichert sind, ver-
möge Höchster Entschließung vom 5. d. M. Znädigst zu entsprechen geruht haben; so wird
solches, unter Hinweisung auf den unter dem 1#. Oktober 1839 erklärten Verzicht auf die