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Gustav Bockshammer, von Weiler, Oberamis Blaubeuren.
Carl Braun, von Neunkirchen, Oberamts Mergentheim.
August Gärttner, von Stuttgart.
Louis Hengstler, von Biberach.
Anton Högg, von Ellwangen.
Ernst Herrmann Majer, von Gaildorf.
Wilhelm Müller, von Willsbach, O. A. Weinsberg.
Eruard Müller, von Gerabronn.
Julius Heinrich Schickhardt, von Nürtingen.
Emil Eberhard Wiedersheim, von Schanbach, Oberamte Cannstatt.
Stuttgart den 11. November 1846. Schlayer.
2. Der Regierung des Neckarkreises.
Bekanntmachung des gerichtlichen Verbots einer Druckschrift.
Nachdem der Criminal-Senat des K. Gerichtshofs für den Reckarkreis durch Beschluß
vom 17. d. M. den Inhalt der Druckschrift:
„dreißig Kriegs-Artikel der neuen Zeit für Offziere und Gemeine in vespotischen
Staaten von Carl Heinzen, K. Preußischer Landwehr-Ofsizier auher Landes, Neu-
stadt, Selbstoerlag des Verfassers“
den bestehenden Gesetzen, insbesondere den Bestimmungen der Art. 151 Ziffer 1, Art. 284
Ziffer 2 und Art. 142 Absatz 2 des Strafgesetzbuches zuwiderlaufend gefunden, und die von
der Polizeibehörde vorläufig verfügte Beschlegnahme dieser Druckschrift für gerechtfertigt er-
klärt und die fernere Verbreitung ver Schrift verboten hat; so wird dieh mit dem Anhange zur
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von nun an der Verkauf eines jeden Exemplars der
Schrift in das In= und Ausland zum erstenmal mit 75 fl. und im Wiederholungsfalle noch
härter geahndet wird.
Ludwigsburg den 27. Oktober 1846. Soden.
3. Der Regierung ves Donaukreisee.
Bekanntmachung einer milden Siftung des verstorbenen Pfarrers Schlang zu Riedhausen.
Der am 6. März d. J. gestorbene katbolische Pfarrer Schlang zu Riedhausen, O. A.
Saulgau, hat in seinem am 1. December v. J. errichteten Testamente neben einem Legate