Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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⁊ W 58. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Montag den 14. December 1846. 
In . 
Königliche Dekrete. Bekanntmachung des zwischen den Staaten des Zollvereins und denen des Steuer- 
Vereins wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrs-Verhältnisse geschlossenen Vertrags betröfenv. 
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
„ Bekanntmachung 
des zwischen den Staaten des Zollvereins und denen des Steuervereins wegen Beförderung 
der gegenseitigen Verkehrs-Verhältnisse geschlossenen Vertrags betreffend. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem der zwischen den Staaten des Zollvereins einerseits und dem Hannover-Olden= 
burgschen Steuerverein andererseits wegen Beförderung der gegenseitigen Verkebrs-Verhältnisse 
geschlossene Vertrag die allseitige Genehmigung erhalten hat; so verordnen Wir, daß der 
Inbalt dieses Vertrags und der dazu gehörigen Uebereinkünfte zur allgemeinen Kenntniß 
gebracht werde. 
Stuttgart den 28. November 1846. 
Wilhelm. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Beroldingen. 
Auf Befehl des Königs, 
der Staats-Secretär: 
Goes.
	        
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