Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

53 
Abschnitt II. 
  
Abschn. I. 
B. I. 
11. 
1. 
  
Uebertrag 
Davon wurden theils baar, theils mittelst Abzuges der gegen die Staats. 
Hauptkasse berechneten Capitalsteuer bezahlt 
und blicben auf den 30. Juni 1845 unberichtigt, welche von den GOlaubi— 
gern nicht erhoben wurden, und sich baar in der Casse befanden 
Wenn mit dem obigen ganzen Zinsenfonds von. ... 
dieses Erforderniß verglichen wird, mit 
so ergibt sich in diesem Etatsjahre nicht nur kein Ueberschuß, sondern eine 
von dem Tigungefend berihtigie Unzulanglichkeit des Zinsenfonds 
von 1 8,795 fl. 14 kr. 
welche davon perühr, daß die n ach den Zinsverfali- Terminen noch ver- 
fallenen Stückzinse aus abgelösten Capitalien 8332 fl. 16kr. betragen 
haben; während die Zingersparnisse im Laufe des Jahres durch Capi- 
talablösungen vor den Zinsverfall-Terminen und durch Abgang an 
ädlteren Zinsen nur auf 6537 fl. 2 kr. sich belaufen. 
  
  
ffll.r 
804,1576 
772,4007 
31,6674 
804,15716 
802,36ö22 
804,1576 
  
  
 
	        
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