Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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Abschnitt III. 
Verwendung des Tilgungsfonds. 
  
Zur Schuldentilgung waren zu verwenden: 
1) Aus dem vorigen Jahre: 
Abschn. I. Bei dem Jahres- 2m von 1812 waren unter dem Cassenbestande 
A. 1. vorhanden ....:........ 123,338 
D Von viesem Jahre: 
Abschn. 1. A. a) ordentlicher Tilgungsfonds 407, 357 fl. 21 kr. 
Abschn. 1. b) die Stückzinse aus den auf den Inhaber ausge- 
A. 11. 3. stellten Scheinen .... 667fl.4l-kr. 
4. c) Zins-Ersatzposten 4 fl. 11 kr. 
— :. 408,029 fl. 13 kr. 
Hievon sind abzuzieben: 
die oben angegebene Unzulänglichkeit des Zinsen- 
sonds mit 1795 fl. 14 kr. 
und die Ersatzposten mit 2fl. 30 kr. 
1797 fl. 44 kr. 
—— 406,231 
bleiben . 529,:")69 
Abschn. 1. Werden hiezu die aufgenommenen Passiv- Capitalien 
11. 2. gerechnet mit . 741,800 fl. — 
Abschn. 1. so erscheint der Betrag des Soll für die Capital= 
B. 11. 2. Ablösung mit 1,271,360 fl. 37 kr. 
Abschn. IV. Hievon wurden zur Schulemtilgung verwendet. 5518,605 
4 1. nebst —:. 741,800 fl. Anlchen, 
. 2. 
Absch. 1. B. und waren bei dem Jahres-Abschlusse in der Casse vorhanden die im 
11. 2. folgenden Jahre zu verwendenden ...... 10,064 
  
  
  
  
— 
529, 569
	        
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