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Zu mehrerer Sicherheit in dieser Beziehung bleibt auf beiden Seiten vorbehalten, die
in diesem Regulative zugestandenen Ausnahmen:
a) von dem Nackweise des inländischen Ursprungs für die in dessen § 3. aufgeführten
Gegenstände,
b) von der Verschluß-Mfllchtigleit für alle unter 3 Pfund betragende Gegenstände (§F. 7
des Regulativs), im Falle von Mißbräuchen zurückzunehmen.
Separat-Artikel 4.
(Zum Artikel 3 bis 5 der Uebereinkunft.)
Wiewohl jedem der contrahirenden Staaten überlassen bleibt, die nöthigen Maßregeln
anzuordnen, um einem Mißbrauche der verabredeten Erleichterungen des Jahrmarktverkehrs
vorzubeugen, so wird doch die Zusickerung ertheilt, daß der gegenseitige Besuch der Jahr-
märkte überhaupt nicht ohne Noth erschwert, kein Markebezieher bei den Eingangsämtern zur
Ungebühr aufgehalten und die Revisten seiner Waaren nicht weiter ausgedehnt werden soll,
als es der Zweck erforderk.
Was die gleiche Behandlung der Unterthanen in Hinsscht auf Entrichtung von Abgaben
betrifft, so wird darunter auch verstanden, daß solche Personen, welche in ihrem Wohnorte
ein ständiges Gewerbe betreiben, dafür die vort etwa gesetzlich bestehende Gewerbesteuer ent-
richten und dagegen das Recht haben, die Märkte des Vereins, welchem sie angehören, ohne
weitere Abgaben-Entrichtung zu beziehen, auch bei dem Besuche der Märkte im anderen Ver-
einsgebiete eine Gewerbesteuer nicht zu entrichten haben und baben dieselben sich in dieser
Beziehung durch ein Attest ihrer Obrigkeit zu legitimiren.
Separat-Artikel 5.
(Zum Artikel 6 der Uebereinkunft.)
Ebenso wird die Controle des Einganges und Wiederausganges des Weideviehes der-
gestalt angeordnet werden, daß aus derselben für die Benutzung der gegenseitigen Weiden
eine unnöthige Belästigung nicht entsteht.
Separat-Artikel 6.
(Zum Artikel 12 der Ucbereinkunft.)
Die contrahirenden Theile sagen sich gegenseitig zu, während der Dauer dieser Ueber-
einkunft von den, aus dem einen Vereinsgebiete in das andere übergehenden Gegenständen
keine höhere Ein-, Aus= und Durchgangs-Abgaben erheben zu lassen, als in ihren jedes-