Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

61. 
Regierungs-Blatt 
¾önigreich Württemberg. 
  
Montag den Ln. December 1846. 
Inbal t. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Versügungen der Departements. Verfügung, betrefenr die Abänderungen der Medikamenten-Tarc. 
(Mit einer Beilage.) 
I. Unmittelbare Königliche. Dekrete. 
Kei ne. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Verfügung, betreffend die Abanderungen der Mcdikamenten-Tares). (Mit einer Beilage.) 
In Folge der neuestens vollzogenen periodischen Revision der Tare der Arzneimittel wird 
höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 20. d. M. zu Folge 
Folgendes verfügt: 
1) Für die in der Beilage verzeichneten Arzneistoffe gelten bis auf Weiteres die bei- 
gefügten Preis-Bestimmungen. 
2) Für alle andern Artikel gelten die Bestimmungen der revidirten Medikamenten-Tare 
vom 24. Juli 1831 (Reg. Blatt S. 30 ff.) und, soweit viese nicht Ziel und Maas 
geben sollte, der altern Tare vom Jahre 1755. 
3) Die neuen Preis-Bestimmungen treten mit dem 1. Januar 1847 in Wirksamkeit, 
und die Bebörden haben über deren Befolgung mit Eenst zu wachen. 
Stuttgart den 27. Deeember 13846. Schlaper. 
Anmerkung. Ven gegenwärtiger Verfügung sind wegen des Bedsirsuisses der Apotheker mehr Abrrücke, als 
gewöhnlich gemacht worden, und kann das Eremplar um ven Preis ven drei Kreuzern bei der Expedition 
des Regierungs-Blattes abtelangt werden. 
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