Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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6) An dem Museum der bildenden Künste ist die Stelle eines Hauptlehrers 
erledigt. 
Die Dienstobliegenheiten desselben bestehen: 
a) in dem in periodischem Wechsel mit zwei andern Hauptlebrern zu gebenden Unter- 
richt in Zeichnen nach Gyps und nach dem lebenden Modell, so wie in der Unter- 
weisung der höbern Abtheilung der Kunstschüler in den technischen Elementen der 
Malerkunst; 
) in der ordentlichen Mitgliedschaft in K. Direktion der Kunstschule, welche zur Theil- 
nahme an deren Berathungen und an der Erstattung technischer Gutachten, so wie 
zur Uebernahme commissarischer Aufträge verpflichtet. 
Der zu ernennende Hauptlehrer genießt den Charakter und Rang eines Professors in der 
siebenten Rangstufe und einen ordentlichen jährlichen Gehalt von 800 fl., so wie die Be- 
nützung eines Ateliers in der K. Kunstschule, das auf Kosten der Anstalt geheitzt wird. Die 
übrigen Staatsdiener= und Pensionsrechte dieser Stelle sind im ersten Abschnitt des Gesetzes 
vom 6. Juli 1842 (Staats= und Reg. Blatt S. 393) bestimmt. - 
Bei Besetzung dieser Stelle wird ausschließlich auf einen Historienmaler Bedacht ge- 
nommen werden. 
Die Bewerber werden aufgefordert, ihre Eingaben, belegt mit einem Nalionale, mit 
Zeugnissen und einer Darstellung ihrer Künstlerlaufbahn binnen vier Wochen bei der K. 
Kunstschuldirektion einzureichen. 
7) In der Stadt Winnenden sind die Stellen eines Präceptors und eines 
Reallehrers, deren jede mit einem Einkommen von 600 fl. nebst freier Wohnung und 
der Verpflichtung zu 32 wöchentlichen Unterrichtsstunden verbunden ist, definitiv zu besetzen. 
Die befähigten Bewerber haben sich innerhalb vier Wochen bei dem K. Studienrathe vor- 
schriftmäßig zu melden. 
8) Die befähigten Bewerber um die neu errichtete Reallehrstelle in Knittlingen, 
mit welcher ein Gehalt von 600 fl. nebst freier Wohnung verbunden ist, haben sich innerhalb 
vier Wochen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melven. 
9) Die Bewerber um die erledigte Buchhaltersstelle bei dem Cameralamte Weinsberg 
baben sich binnen vierzehen Tagen bei dem dortigen Cameralverwalter vorschrifemäßig zu 
melden.
	        
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