Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

401 
W 52. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
— Montag den 1. November 1847. ———— 
*2½ Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Einführung einer neuen Arznestare. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministesium des Innern. 
Verfügung, betreffend die Einführung einer neuen Arzneitare?). 
In Gemäßheit des §. 15 der Instruktion für das Medicinal-Departement vom 23. Juni 
1807 und mit Räcksicht auf die durch die Einführung der neuen Pharmacopöe erforderlichen 
Abänderungen ist die Arzneitare vom 25. Juli 1831 (Staats= und Reg. Blatt S. 305) durch 
das K. Medieinal-Collegium einer umfassenden Revision unterworfen und neu bearbeitet 
worden. 
Vermöge hHöchster Entschließung von heute haben Seine Königliche Majestät die 
Einführung dieser neuen Taxe gnädigst genehmigt, und es werden in Folge dessen in den 
Beilagen vie Tare der Arzneimittel, die Tare der Arbeiten und die Tare der Gefässe unter 
den nachfolgenden Bestimmungen zur Nachachtung bekannt gemacht: 
— —— 
Anmerkung. Von gegenwärtiger Verfügung find wegen des Bedürfnisses der Apotheker mehr Abdrücke, als 
gewöhnlich gemacht worden, und kann das Exemplar um den Preis von 15 Kreuzern bei der Expedition 
des Regierungs-Blaties abgelangt werden.
	        
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