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II. Verfügungen der Departements.
A) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a) Belannimachung, betreffend die Auszeichnung von einigen Gemeinde-Beamten des
Oberamts-Bezirks Cannstatt.
Vrmöge höchster Entschließung vom 17. d. M. haben Seine Königliche Majestät
aus Anlaß der Visttation des Oberamts Cannstatt dem Stadtschultheißen Ivler in Cann-
statt, wegen seiner vorzüglichen Amts-Verwaltung die golvene und den Schultheißen Koch
in Hevelsingen, und Lausterer in Schmiden, so wie dem Gemeinvepfleger Warth in
Untertürkheim wegen ihrer verdienstlichen Amtsführung die silberne Civil-Verdienst-Medaille
Znädigst verliehen, auch Jnädigst genehmigt, daß dem Stadtpfleger Lemppenau in Cann-
statt wegen seiner ganz geordneten Rechnungs= und Cassenführung eine öffentliche Belobung
ertheilt werde; was anmit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 21. Januar 1847. Schlayer.
b) Bekanntmachung, betreffend die Versetzung der Gemeinde Epfendorf, Oberamts
Oberndors, von der drikten in die zweite Classe der Gemeinden.
Die Gemeinde Epfendorf, Oberamts Oberndorf, ist in Gemäßheit der K. Verord-=
nung vom 9. Februar 1820 von der dritten in die zweite Classe der Gemeinden versetzt wor-
den; was hiemit öffentlich bekannt gemacht wird. 6
Stuttgart den 26. Januar 1847. Schlayer.
2. Der Regierung des Neckarkreises.
Bekanntmachung, betreffend das gerichtliche Verbot einer Druckschrift.
Durch Beschluß des Criminal-Senats des K. Gerichtshofs für den Neckarkreis vom
12. d. M. wurde die vorläufg von der Polizeibehörde verfügte Beschlagnahme der Druckschrift:
„Die Opposition, herausgegeben von K. Heinzen. Mannheim 1846. Verlag
von Heinrich Hoff“
wegen ihres den bestehenden Gesetzen, insbesondere den Art. 192, 142, 167 und 284 Ziffer 2