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Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 4. d. M. die er-
ledigte erste Helferstelle in Eßlingen dem zweiten Helfer daselbst, Schumann,
die erledigte Pfarrei Heumaden, Dekanats Stuttgart, dem Pfarrer Weitbrecht in
Neuhengstett, Dekanats Calw,
die erledigte Parrei Leukershausen, Dekanats Crailsheim, dem Predigtamts-Candidaten,
Seminaristen Liebermeister,
die erledigte Pfarrei Großgartach, Dekanats Heilbronn, dem Parrer Schlaich in
Illingen, Dekanats Knittlingen, gnädigst übertragen.
Seine Königliche Majestät haben vermöge böchsten Dekrets von demselben Tage
den Oberlieutenant Kapff im fünften Infanterie-Regiment zu dem achten Infanterie-Re-
giment versetzt.
Ferner haben Seine Königliche Majestät nach höchstem Dekret vom 9. v. M.
den Bataillons-Commandanten im zweiten Infanterie-Regiment, Oberstlieutenant v. Götz,
wegen körperlicher Dienstuntüchtigkeit, seinem Ansuchen gemäß, mit dem gesetzlichen Ruhe-
gehalte in das Ehren-Invaliden-Corps gnädigst ausgenommen, und nachstehende Beförde-
rungen und Versetzungen verfügt:
die Majore v. Mundorff im sechsten Infanterie-Regimente,
v. Baldinger im vierten Infanterie-Regimente,
Graf v. Waldburg-Zeil-Trauchburg, Adjutant Seiner König-
lichen Majestät,
v. Herbort des vierten Reiter-Regiments,
werden zu Oberstlieutenanten befördert,
der Oberstlieutenant und Bataillons-Commandant v. Husundel vom siebenten zum
zweiten Infanterie-Regimente versetzt,
der Hauptmann v. Seeger des siebenten Infanterie-Regiments unter gleichzeitiger Be-
förderung zum Major, zum Stadt-Commandanten in Gmünd ernannt,
der Haupmann v. Landauer des zweiten Infanterie-Regiments zum Major und
Bataillons-Commandanten im siebenten Infanterie-Regimente,
der Rittmeister und Adjutant Seiner Majestät des Königs, Graf v. Degenfeld-
Schomburg, zum Major befördert,
der charakteristrte Hauptmann v. Schwarz zum wirklichen Hauptmann und Com-
pagnie-Commandanten im stebenten Infanterie-Regimente,