Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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Seine Königliche Majestät haben vermäöge höchsten Dekrets von demselben Tage 
den Justiz-Referendär erster Classe, Moses Raphael Bernheim von Kappel, in die Zahl 
der Rechts-Consulenten aufzunehmen geruht. Derselbe bat Münsingen zu seinem Wohn- 
sitze gewählt. 
Die von dem Freiherrn v. Raßler dem Parrverweser Franz Jutz in Unterthalheim, 
Dekanats Horb, ertheilte Ernennung auf die Pfarrstelle daselbst ist den 8. d. M., und 
die von dem Fürsten v. Hohenlohe-Oebringen dem Pfarrverweser Schlegel in 
Dörrenzimmern ertheilte patronatische Nomination auf die dortige Pfarrstelle am 12. d. M. 
landesherrlich bestätigt worden. 
Seine Königliche Majestät haben vurch höchste Entschließung vom 9. d. M die 
Wahl des Schulmeister Dinkelacker in Tuttlingen zum Befehlshaber der dortigen Bürger- 
wehr, und 
vermöge böchster Entschließung vom 11. d. M. die Wahl des Kaufmanns Friedrich 
Hausch von Ludwigsburg zum Befehlshaber der dortigen Bürgerwehr bestätigt. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend das Erlöschen des dem Schlosser Johannes Keinatb zu 
Winterlingen, Oberamts Balingen, ertheilten Ersindungs-Patents. 
Da das dem Schlosser Johannes Keinath in Winterlingen, Oberamts Balingen, 
vurch höchste Entschließung vom 11. Juli 1846 ertheilte zebenjährige Erfindungs-Patent auf 
eine zum Abschneiden stärkerer Baumzweige und Gesträuche bestimmte Scheere (Reg. Blatt 
S. 335) durch Verzicht des Berechtigten erloschen ist; so wird solches zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 11. Juni 1840. Duvernoy. 
b) Bekanntmachung, betreffend das Erlöschen des dem Oberamts-Thierarzt Dorn in Nürtmgen 
ertheilten Erfindungs-Patents. 
Da das dem Oberamts-Thierarzt Dorn in Nürtingen durch höchste Entschließung vom 
16. Juli 1845 (Reg. Blatt S. 250) verliehene fünfjährige Erfindungs-Patent auf einen
	        
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