Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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10) Die Einzahlung des Anlehens geschieht an die Staatsschulden-Zahlungskasse kosten- 
frei und in groben süddeutschen Silbermünzen. Geschieht die Einzahlung nicht rechtzeitig in 
den verabredeten Beträgen, so ist die Staatsschulden-Zahlungskasse befugt, sich an das Faust- 
pfand zu halten, und, wenn die Einzahlung um fünfzehen Tage verzögert wird, die Par- 
tial-Obligationen, welche der Anlehens-Unternehmer hätte in Empfang nehmen sollen, auf 
Rechnung und Gefahr desselben zu verwerthen. 
Stuttgart den 27. Juni 1849. 
Von Ober-Aufsichts wegen, Die ständische, zu Verwaltung der Staatsschuld 
Der Chef des Finanz-Departements: berufene Behörde, 
Goppelt. In deren Namen der Vorstand: 
Dörtenbach. 
####ss- 
Formular einer Submission 
zu dem 41 procentigen Anlehen von drei Millionen Gulden für die 
württembergische Staatsschulven-Zahlungskasse. 
Der (die) Unterzeichnete (nu)) 
macht (machen) sich verbindlich, das Anlehen von drei Millionen Gulden im 2416ul- 
denfuße, welches, nach dem zwischen der K. Württembergischen Staats-Regierung und den 
Ständen verabschiedeten Gesetze vom 20. Juni 1849 unter den in der Bekanntmachung vom 
27. Juni 1849 angegebenen näheren Beslimmungen, für die Württembergische Staatsschul- 
den--Zahlungskasse aufzunehmen ist, in dem Preise von . .. fl. . kr. 
sage . . . Gulden . . . Ktreutzer, fuüͤr je hundert Gulden Neminal- Capi- 
tal zu übernehmen, und die Summe von drei Millionen Gulden in ven durch die 
gedachte Bekanntmachung bestimmten Terminen an die Staatsschulden-Zahlungskasse in 
Stuttgart einzuzahlen, auch alle in dieser Bekanntmachung enthaltenen Bestimmungen zu 
erfüllen. 
***) 
*) Name, Vorname, Stand und Wohnork des (der) Submitkenten, oder Name und Wohnort der fubmit- 
tirenden Handlungsfirma 
*##) Ort und Zeit der Augferügung der Submission. 
Untersarst des (der) Submittenten. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink. 
 
	        
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