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Sãagmüble-Besitzer Friedrich Wabl in Stuttgart auf die von ihm beschriebene Maschine
zum Farbbolz-Zerkleinern ein fünfjähriges Erfindungs-Patent gnädigst ertheilt haben; so
wird dieses, unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten allgemeinen Ge-
werbe-Ordnung und das Gesetz vom 29. Juni 1842, zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 14. Juli 1849. Duvernoy.
e) Bekanntmachung, betreffend die Verleihung eines Erfindungs-Patents an den Mühlepächter
Krämer in Cannstatt auf die von ihm dargelegten halbeylinderischen schwingenden Mehlbeutel.
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 11. d. M. dem
Mühlepächter Krämer in Cannstatt auf die von ihm dargelegten halbcylinderischen schwin-
genden Mehlbeutel ein Erfindungs-Patent auf die Dauer von fünf Jahren Znädigst ertheilt
haben; so wird dieses, unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten allgemei-
nen Gewerbe-Ordnung und das Gesetz vom 29. Juni 1842, hiemit veröffentlicht.
Stuttgart den 14. Juli 1849. Duvernoy.
4) Erlöschung des dem Mechaniker Friedrich Flor in Heilbronn ertheilten Erfindungs-Patents
auf eine Methode chemischer Zubereitung des Torfes.
Da das dem Mechaniker Friedrich Flor in Heilbronn durch höchste Entschließung vom
22. Januar 1846 ertheilte vierjährige Erfindungs-Patent auf eine Metbode chemischer Zu-
bereitung des Torfes (Reg. Blatt S. 65) in Folge des Verzichts des Berechtigten erloschen
ist; so wird dieses zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 20. Juli 1849. Duvernoy.
ee) Bekanntmachung, betreffend die in den Personen der Haupt-Agenten der Aachen-Münchner Feuer-
Versicherungs-Gesellschaft für das Königreich Würktemberg vorgegangene Veränderung.
Nachdem Kaufmann Burkhardt in Stuttgart, in Folge der Auflösung der Firma
des Hauses Hedinger u. Burkhardt, von der Haupt-Agentur der Aachen-Münchner-
Feuer-Versicherungs-Gesellschaft für das Königreich Württemberg zurückgetreten, und diese
Haupt-Agentur sofort von der Direktion der genannten Gesellschaft dem bisberigen Mit-
Haupt-Agenten, Kaufmann August Hedinger in Stuttgart übertragen worden ist; so wird
dieß, unter Beziehung auf die diesseitige Bekanntmachung vom 4. März 1848 (Reg. Blatt
S. 75) zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 24. Juli 1849. Duvernoy.