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und Gewerberecht, unter besonderer Berücksichtigung der allgemeinen deutschen Wech-
selordnung: viermal von 11—12 Uhr, Derselbe.
Württembergisches Privatrecht nach seinem Lehrbuch: sechsmal wöchent-
lich, Prof. Dr. Reyscher. Zu derselben Vorlesung ist im Falle des Bedürfnisses erbötig
Prof. Dr. Michaelis.
Württembergisches Pfandrecht: öffentlich, zweimal von 11—12 Uhr,
Kanzler Dr. Wächter.
Deutsches unvd württembergisches Staatsrecht: sechsmal wöchent-
lich, Prof. Dr. Reyscher.
Deutsches und württembergisches Staatsrecht: fünfmal um 3 Uhr,
Privatdocent Dr. Ziegler.
Deutsches und württembergisches Straf= und Polizeistrafrecht,
zweiter Theil nach Feuerbachs Lehrbuch: fünfmal um 3 Uhr, Prof. Dr. Hepp.
Gemeines und württembergisches Strafrecht: in 10 Stunden, um
10 und 2 Uhr, Prof. Dr. Köstlin.
Eneyclopädie des württembergischen Civil= und Criminal-=
Prozesses: (S. Staatswissenschaften.)
Gemeiner deutscher und württembergischer ordentlicher Civilprozeß:
täglich um 4 Uhr, Prof. Dr. M. S. Mayer.
Die summarischen Prozesse sammt dem gemeinen deutschen und dem
württembergischen Concursprozesse: 2—3mal woöchentlich, in noch zu bestimmenden
Stunden, Prof. Dr. Michaelis.
Gemeiner und württembergischer Strafprozefß, unter Verweisung
auf Zachariä's Grundlinien des deutschen Criminal-Prozesses, Göttingen 1837: sechsmal um
10 Uhr, Prof. Dr. Hepp.
Ein Criminalpraktikum: auf Verlangen, Prof. Dr. Köstlin.
Völkerrecht: dreimal wöchentlich, um 10 Uhr, Privatvocent Dr. Ziegler.
Kirchenrecht: 5—6mal, um 5 Uhr, Privatdocent, Dr. Göhrum.
Katholisches Kirchenrecht: (S. katholische Theologie.)
Staatswissenschaften und ihre Hülfsfächer.
Eneyclopädie der ökonomisch-politischen Wissenschaften: dreimal
wöchentlich, Prof. Dr. Schög.