fullscreen: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

497 
des Abdeckers. Diese kann sich Stunden, ja einen ganzen Tag 
lang verzögern, während dessen, wenn die Krankheit ein rela- 
tives Contagium mit sich führt, dieses ungehindert den noch 
gesunden Thieren mitgetheilt werden kann, oder wo dieser Fall 
nicht existirt, doch die Luft durch den Aasgeruch verunreinigt 
wird, da bekanntlich die Cadaver der Herbivoren, zumal bei 
warmer Witterung, sehr schnell in Verwesung übergehen. 
Da Niemand es besser weiß, als die Abdecker selbst, daß 
die Cadaver-Ausdünstungen im Allgemeinen so nachtheilig nicht 
sind, als das Volk meistens noch glaubt, so benützen jene Alles, 
was sich auf irgend eine Weise verwerthen läßt; das übrige 
wird entweder nur obenhin vergraben, oder in (ausge- 
mauerte) Gruben geworfen, deren Exhalationen auf weithin 
riechbar sind. Daß hiedurch, wäre eine Ansteckungsgefahr vor- 
handen, diese, statt abgewendet, vielmehr verwirklicht würde, liegt 
am Tage. 
Endlich sind die meisten Abdecker überhaupt sehr unreinlich, 
und haben selbst in Ansteckungs-Krankheiten auf Desinfection 
ihrer Kleidungsstücke keine Acht. Da sie nun als dreiste Quack- 
salber sich überall herumtreiben, an Menschen und Vieh ihre 
Wunderkuren machen, so geben sie, bei vorhandener Ansteckungs- 
gefahr, auch hiedurch Veranlassung zur Verbreitung der Krank- 
heit um so mehr, da, wie ihre Wasenplätze, so auch ihre Dienst- 
und anderen Geschäfte keiner ordentlichen Beaufsichti- 
gung unterworfen sind. 
Somit dürfte aus dem Bisherigen erhellen, daß die Wasen- 
meistereien, wie sie bestehen, wenig dazu geeignet sind, die Ge- 
sundheit sowohl der Menschen als der Thiere gegen die nach- 
theiligen Folgen cadaveröser Ausdünstungen zu beschützen, und 
daß diese auch bei weitem so groß nicht sind, als sie der noch 
fast allgemein herrschenden Meinung nach seyn sollen. 
Die Landwirthschaft und insbesondere die Viehzucht wür- 
den in der That nicht gefährdet werden, wenn die Wasenmeister 
auf dem platten Lande nach und nach eingingen, und dieselben 
lediglich nur für die (größeren) Städte beibehalten würden, und 
so nennt der Aufsatz des Centralblattes die Abdeckereien nicht 
mit Unrecht eine Last und Fessel für die Landwirthschaft. 
Med.,Verordn. 32
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.