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Vermöge höchster Entschließung vom 10. d. M. baben Seine Königliche Maje-
stät ven Oberlieutenant Ehrenfeld des ersten Infanterie-Regiments wegen körperlicher
Dienstuntüchtigkeit mit dem gesetzlichen Ruhegehalte in den Pensionsstand gnädigst ver-
setzt, sodann
in Folge höchster Entschließung vom gleichen Tage nachstehende Beförderungen und Ver-
setzungen in dem K. Truppencorps zu verfügen geruht:
der Hauptmann v. Sußvdorff des dritten Infanterie-Regiments wird zum Major und
Bataillons-Commandanten im achten Infanterie-Regimente gnädigst befördert,
dem Hauptmann v. Englert der Fuß-Artillerie das Commando der ersten Fuß-
Compagnie übertragen,
der Waffencontroleur, Oberlieutenant Eichstrom zum Hauptmann, und
der Lieutenant v. Peyer der Fuß-Artillerie zum Oberlieutenant befördert,
der Hauptmann v. Bayer-Ehrenberg von der zweiten reitenden zur vierten Fuß-
Compagnie versetzt,
der Adjutant der reitenden Artillerie, Oberlieutenant Barttruff, übernimmt als
ältester Oberlieutenant die Funktionen des zweiten Hauptmanns der zweiten reitenden
Compagnie, und
der Oberlieutenant Lenz wird an seine Stelle zum Adjutanten der reitenden Artillerie
ernannt.
Die Verschickungsoffiziere des sechsten, siebenten und achten Infanterie-Regiments wer-
den nach erfolgter Rückfübrung auf den Friedensfuß ihrer Funktionen als solche enthoben
und bei den nachgenannten Regimentern wieder eingetheilt, und zwar
Oberlieutenant v. Marchthaler des flebenten bei dem ersten Infanterie-Regiment,
— Arlt des achten bei dem zweiten Infanterie-Regiment,
Lieutenant v. Palm des sechsten bei dem vierten Infanterie-Regiment,
— Ludwig Wundt des achten bei dem zweiten Infanterie-Regiment.
Ferner werden versetzt:
Oberlieutenant Breithaupt des siebenten zum ersten Infanterie-Regiment,
— Dagobert v. Wimpffen des zweiten zum dritten Reiter-Regiment,
– Visel des achten zum siebenten Infanterie-Regiment,
endlich wird der aggregirte Lieutenant v. Schreckenstein des zweiten bei dem vritten
Reiter-Regiment eingetbeilt.