Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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Sodann haben Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom glei- 
chen Tage zu Verwaltung der erledigten Ministerial -Departements folgende Personen gnä- 
digst berufen: 
den Staats-Minister v. Herdegen für das Departement der Finanzen, 
den Staats-Minister v. Schlaver für das Departement des Innern, 
den Staatsrath v. Wächter-Spittler für das Departement des Kirchen= und Schul- 
wesens, zugleich provisorisch für die auswärtigen Angelegenheiten, 
Höchst Ihren Adjutanten, den General-Quartiermeister Obersten v. Baur, unter 
Beförderung desselben zum Generalmajor, für das Departement des Kriegswesens, und 
den Dirigenten bei dem Gerichtshofe für den Donaukreis, Vice-Direktor v. Hänlein, 
unter Beförderung desselben zum Staatsrathe, für das Departement der Justiz. 
Die Staats-Minister v. Herdegen und v. Schlayer haben, unter Beibehaltung 
ihrer verfassungsmäßigen Pensionen, auf die ihnen als wiederberufenen Departements-Mini- 
stern zustehende Besoldung verzichtet. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Gesammt-Ministerium. 
Bekanntmachung des Gesammt-Ministerium. 
An unsere Mitbürger in Württemberg! 
Das höchste Vertrauen Seiner Majestät des Königs hat uns an die Spitze 
der Staats-Verwaltungs-Departements berufen. 
Wir haben diesen Auftrag übernommen, eben sowohl im Bewußtseyn der mannigfachen 
Hindernisse, die einem geordneten Gange der Staats-Verwaltung dermalen im Wege stehen, 
als im Gefühle der Verpflichtung, sich vorzugsweise unter schwierigen Verhältnissen dem 
Dienste des Landes nicht zu entziehen. 
Die außerordentlichen Ereignisse der jüngsten Zeit haben — es ist wahr — manchen 
Saamen des Besseren ausgestreut, leider aber — auch in unserem engeren Vaterlande — 
die Elemente der Ordnung auf's Tiesfste erschüttert. 
Wir betrachten es für unsere Aufgabe, einestbheils die Saaten des Befseren mit Sorg- 
falt zu pflegen, insbesondere zu Herstellung der Einheit und Freiheit Deutschlands nach
	        
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