Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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Der Oberlieutenant Arlt des ersten Infanterie-Regiments wird zum Hauptmann 
in diesem, 
der Regiments-Adjutant, Oberlieutenant Rampacher zum Hauptmann im dritten 
Infanterie-Regimente, so wie 
der zur Ingenieur-Abtheilung des General-Quartiermeisterstabs kommandirte Oberlieu- 
tenant Adolph v. Hügel ves achten Infanterie-Regiments zum Hauptmann gnä- 
digst befördert, und endlich 
der Lieutenant Schönlin des fünften Infanterie-Regiments zum Regiments-Ad- 
jutanten in dem letzteren ernannt. 
Versetzt werden: 
Major und Bataillons-Commandant im fünften Infanterie-Regimente, v. Pflüger, 
in dieser Eigenschaft zum sechsten Infanterie-Regimente, 
Hauptmann v. der Lanken der Garnisons-Compagnieen zu dem ersten Infanterie- 
Regimente, 
Oberlieutenant v. Fechthelm des achten zum zweiten Infanterie-Regimente. 
Vermöge höchster Entschließung vom 10. d. M. haben Seine Königliche Majestät 
dem evangelischen Helfer Naschold in Metzingen, Dekanats Urach, die nachgesuchte Dienst- 
entlassung ertheilt. 
Die von dem Fürsten v. Waldburg-Wurzach dem Pfarrer und Schul-Inspektor Schweg- 
ler in Treherz ertheilte patronatische Nomination auf die Pfarrstelle in Hauerz, Dekanats 
Leutkirch, erhielt unter dem 6. d. M. die landesherrliche Bestätigung. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Verfügung, betreffend die öffentliche Bekanntmachung der Geschworenenlisten der Schwurgerichtsbezirke. 
Nach Art. 74 des Gesetzes vom 14. August 1849 über das Verfahren in Strafsachen, 
welche vor die Schwurgerichtshöfe gehören, sollen die Geschworenenlisten der Schwurgerichts- 
bezirke von dem Kreicgerichtsvorstande spätestens je am 15. November öffentlich bekannt 
gemacht werden.
	        
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