Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

S 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 22. December 1849. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung in Betreff der Entschädigung der Geschworenen für den Reise- 
kosten-Aufwand. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departemento#. Wobhnsitz-Veränderung eines Rechis-Consulenten. — Versügung, be- 
treffend die Dekretur der Kosten der Criminal-Untersuchungen. — Berichtigung. — Verfügung, betreffend die 
Einreichung der Dienstkautionen der Gemeinderechner. — Bekanntmachung, betreffend das Erlöschen des den 
Mechanikern Eberbach und Vogt verliehenen Patento auf eine Methode der Anwendung der Schraubenwal- 
zen bei Obstmahlmühlen. — Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der silbernen Verdienst-Medaille an 
den Gestüts-Bereiter Weber. — Verfügung, betreffend die Uebergabe der in den beiden Ablösungs-Gesetzen 
vom 24. August d. J. bezeichneten Grundabgaben an die Gefäll-Ablösungskasse. — Bekanntmachung, betref- 
send den Besuch der Landes-Universttät. 
Dienst-Erledigungen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung 
in Betreff der Entschädigung der Geschworenen für den Reisekosten-Aufwand. 
Wilheiim, 
König von Württemberg. 
Nach dem Art. 80 des Gesetzes über das Verfahren in Strafsachen, welche vor die 
Schwurgerichtshöfe gebören, vom 14. August 1849 (Reg. Blatt S. 418) erhält jeder Ge- 
schworene, der seine Obliegenheit erfüllt hat, wenn sein Wohnsitz weiter als zwei Poststun- 
den von dem Sitzungsorte entfernt ist, auf Verlangen eine Entschädigung der Reisekosten.
	        
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