Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

775 
S82. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
usgegeben Stuttgart Samstag den 22. December 1849. 
Inbal t. 
K önigliche Dekrete. Königliche Verordnung wegen Uebernahme der Posten in die unmittelbare Verwaltung 
aatés. — Dienst-Nachrichten. 
V ersu ** der Departements. Vekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer zwelten Staatsprü- 
fung in der Mediein und höheren Chirurgie. 
Dienst-Erledigung. 
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung 
wegen Uebernahme der Posten in die unmittelbare Verwaltung des Staats. 
lheilm, 
König von Württemberg. 
Zu Vollziehung der durch das Gesetz vom 17. d. M. angeordneten Uebernahme der 
Königl. Posten in Staatsverwaltung, verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen- 
Rathes, wie folgt: 
K. 1. 
Bis zu der bevorstehenden definitiven Reglung der Verwaltung der Königl. Posten in 
Verbindung mit derjenigen der Eisenbahnen wird diese Verwaltung von dem Zeitpunkt der 
Uebernahme der Posten auf den Staat an durch eine dem Ministerium des Innern
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.