Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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C) Des Departements des Kirchen= und Schulwesens. 
Des evangelischen Consistorium. 
Termin zur Vorprüfung der evangelischen und israelitischen Candidaten für den Schulstand. 
Diejenigen evangelischen und israelitischen Jünglinge, welche in Gemäßbeit der Mini- 
sterial-Verfügung vom 21. März 1845 (Reg. Blatt Nr. 14) um Erlaubniß zur Bildung 
für den Schulstand und um Zulassung zur Vorprüfung gebeten haben, und nicht durch be- 
sondere Erlasse zurückgewiesen worden sind, haben sich Behufs dieser Vorprüfung 
Dienstag den 27. März, Morgens 7 Uhr 
an nachbezeichneten Orten einzufinden: 
a) aus dem Generalat Tübingen in Nagold; 
b) — — — Reutlingen in Reutlingen; 
c) — — — Ludwigsburg in Ludwigsburg; 
d) — — — Heilbronn in Heilbronn; 
e) — — — Ulnm in Geißlingen; 
f) aus den Dekanatämtern Hall, Blaufelden, Crailsheim, Künzelsau, 
Langenburg, Oehringen, Weikersheim in Hall; 
g) aus den Dekanataͤmtern Aalen, Heidenheim, Schornvorf, Welzbeim, 
Gaildorf in Aalen. 
Stuttgart den 13. März 1849. Für den Vorstand: 
Seeger. 
Dienst-Erledigung. 
Die Bewerber um die erledigte katholische Pfarrstelle in Laimn au, Dekanats Tett- 
nang, welche aus eigenen Gütern, Zehenten (29 fl.), Besoldungen (512 fl.) und Gebühren 
ein beschreibungsmäßiges Einkommen von 810 fl. gewährt, worauf jedoch für eine restliche 
Pründschuld von ungefähr 50 fl. ein angemessenes Provisorium nebst 4 Proc. Zinsen be- 
stellt werden wird, haben ihre Gesuche binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrathe 
einzureichen. 
Am 22. d. M. wurde das Register zu den Rechts-Erkenntnissen von 1848 ausgegeben. 
  
  
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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