Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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2) Sonstige Lasten: 
Die Last der Verabreichung des Communionweins und der 
Hostien für die Commmmieanten, 
Abfindung .............-:- 500 fl. 
Gesammtbetrag der Absindungssumme für die Zehentlasten —:. 6,000 fl. 
VIII. Rest ves dem Zehentberechtigten verbleibenden 
Ablösungs-Capitals. 
Ueber Abzug der nach Ziffer VII. aus dem Zehentablösungs- 
Capital zu schöpfenden Lasten- Absindungen verbleibt dem Zehentberech- 
tigten noch die Summe von .. .. :.9D0000 fl. 
IX. Abrechnun gmit den Zehentpflichtigen, sowie mit den Zehent= und 
Abfindungsberechtigten über Zinsen= und Abschlagszahlungen. 
Die in Gemäsbeit des Zebentablösungs-Gesetzes Art. 63 und der Vollziehungs-In- 
struction K. 61 vorgenommene Abrechnung (Acten —. D hat folgendes Ergebniß geliefert: 
1) für die Zehentpflichtigen, Betrag der Zinsschuldig- 
keit vom 1. Januar 1848 an . —:. 1,800 fl. 
Abschlagszahlungen an den * (oder 
an die Ablösungs-Cassee —"·#.2,424 fl. 
somit Ueberschuß der Leistungen . — 7. 624 fl. 
welche an dem Ablösungs-Capital (VI) abgeben, wornach die 
vom 1. Januar 1851 an erzinelihe Shtshigee der Mlich- 
tigen noch beträgt .. .—:-14,376fl. 
mit Worten: 
2) für den J Betrag der Zins- 
forderung s « s s— :« 1,080 fl.
	        
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