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III. Rohertrag dieser Zehenten.
Der durchschnittliche jährliche Rohertrag, welcher die unter Ziff. II. bezeichneten Zehentrechte
in der 18jährigen Durchschnittsperiode von 1830— 1847 gewährt haben, berechnet sich
nach der Ertragsnachweisung Z.. der Acten auf —:. 1,287 fl. 30 kr.
IV. Abzüge (Bezugskosten, Nachlässe, Gegenleistungen)
Der Jahreswerth derselben beträgt nach der hierüber gefertigten
.. er Acten) —:- 350 fl.
Zusammenstellung von den 18 Jahren 1829(—
V. Zehent-Reinertrag.
Von dem Nohertrag Ziff. III. **“2“ den Aufwand Zif— IV.,
. .—:· 937 fl. 30 kr.
bleibt jährlicher Reinertrag
VI. Zehentablösungs-Capital
Der 16fache Betrag dieses jährlichen Reinertrags bilvet nach Art. 8
des Zehentablösungs-Gesetzes das Ablösungs-Capital mit —:.
VII. Bezeichnung der auf den abgelösten Zehenten ruhenden
Lasten und der hiefür bestimmten Abfindungen
der Acten haften auf den abgelösten
15,000 fl.
Nach der Darstellung —
Zehenten folgende Lasten
1) Competenzen:
a) an die e 4 N. ichrlich
Geld: .. *“ — fl. kr.
Naturalien:
Roggen... . . . —: Schfl. Sri.
Dinkel —1 —-Haber.
.—:· — —
Die hiefür bestimmte Abfindung beirãgt ’? :: 40000 fl.
h) an die Schusstelle daselbst
Besoldungsbeitrag:
Roggeen —:. Schfl. Sri
Dinkel 81 — —
..- 1. 15,500 fl.
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Abfindung