Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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Formular III. zu §. 30. 
Bürgerwehr. 
Stuttgart den 6 Juli 1850. 
An den Berichterstatter des Verwaltungs- 
raths zur Einleitung der Anklage. 
Stuttgart den 8. Juli 1850. 
Der Befehlshaber: 
v. Müldenstein. 
An den Vorstand des Verwaltungsraths. 
Der Unterzeichnete stellt den Antrag zur 
Verhandlung einer Klage gegen den Wehr- 
mann Sommer, wegen Verlassen des ihm 
am 5. Juli vor dem Kanzleigebäude ange- 
wiesenen Postens (Discipl.-Vorschrift §. 10, 
Ziff. 4), Tagfahrt anzuberaumen, und hiezu 
den Angeklagten, und als Zeugen 
den Lieutenant Wagner, 
die Wehrmänner 
Groß, 
Schneider und im 3. Banner, 
Liebmann 
den Cafetier Kober 
und den Schlosser Eberhardt, welcher nach 
den gemachten Erhebungen dem Schneider 
die Mittheilung, wo Groß zu finden sei, ge- 
macht hat, vorladen zu lassen. 
Stuttgart den 10. Juli 1850. 
Der Berichterstatter: 
Jordan. 
Zweites Banner. 
Zweite Compagnie. 
Meldung. 
Gestern Mittag um 12 Uhr bezog ein Zug 
der zweiten Compagnie, unter dem Commando 
des Lieutenant Wagner, die Hauptwache. 
Dieselbe hat unter anderen auch vor dem 
Kanzleigebäude einen Posten (Schildwache) zu 
eben. 
Auf diesen Posten wurde Abends 8 Uhr 
der Wehrmann Sommer, von dem Wehr- 
mann Grofß, als Schildwache aufgeführt. Als 
Sommer um 10 Uhr durch den Wehrmann 
Schneider abgelöst werden sollte, war er 
nicht mehr zu finden. 
Hievon machte Schneider nachseiner Zu- 
rückkunft mit dem Anfügen Melvung, daß, nach 
einer ihm gemachten Mittbeilung, Sommer 
im Cafee Kober sitze und Glühwein trinke. 
Der Wache-Commandant schickte sofort 
den Webrmann Liebmann in das Cafee 
Kober ab, um sich von Obigem zu überzeugen 
und den Sommer zurückzubringen. 
Liebmann traf den Letzteren im Gespräche 
mit dem Cafetier Kober an einem Wirths- 
tische sitzend und brachte ihn zurück. 
Sommer entschuloigte sich mit Unwohl-- 
sein und wurde von dem Wache-Comman= 
danten mit dem Anfügen nach Hause geschickt, daß 
wegen der Strafe das Weitere nachfolgen werde. 
Ich bitte um ernste Bestrafung des Schul- 
digen. Ein Verzeichniß seiner Vorstrafen ist 
angeschlossen. 
Compagnie-Commandant: 
Hauptmann Dizinger. 
Gesehen, und wird — mit der Bitte um 
Einleitung des Disciplinarverfahrens — an 
den Befeblshaber übergeben. 
Stuttgart den 7. Juli 1850. 
Das Commando des zweiten Banners: 
Major Camerer.
	        
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