fsetzund Verardungsguul
für das
Königreich Vayern.
Nr. 14.
München, den 14. März 1917.
In halt:
Königliche Entschließung vom 10. März 1917 über die Kreishilfskassen. — Bekanntmachung vom
10. März 1917 über die Kreishilfskassen.
Nr. 4219a 11.
Königliche Entschließung über die Kreishilfskassen.
Ludwig III.
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein,
Herzos von Bayern, Franken und in Schwaben usw. usw.
Mit Allerhöchstem Stiftungsbriese vom 6. Juli 1828 habend Weiland Seine Majestät
König Ludwig I. von Bayern, Unser Hoöchstseliger Herr Großvater, von dem hochherzigen
Wunsche bewegt, seinen Landeskindern für unverschuldete Notfälle die zur Erhaltung
ihres wirtschaftlichen Bestandes notwendige Hilfe zu sichern, die 8 Kreishilfskassen errichtet.
Durch sie sind zahlreiche Wirtschaften zum Heile ihrer Inhaber und deren Familien vor
dem drohenden Zusammenbruche gerettet worden. 1
Es ist Unser Königlicher Wille, die segensreiche Wirksamkeit der Kreishilfskassen zum
Wohle Unseres geliebten Volkes, an dessen Kräfte auch auf wirtschaftlichem Gebiete gerade
der gegenwärtige Weltkrieg so außerordentliche Anforderungen stellt, zu stärken und zu erweitern.
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