Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

242 
auch abgenützte, zerfetzte oder sonst beschädigte Papiergeld-Abschnitte nur dann gegen Metall- 
münze oder gegen anderes Papiergeld umgewechselt, wenn die Aechtheit und der Werthsbe- 
trag der zur Einwechelung präsentirten Abschnitte unzweifelhaft zu erkennen sind und die 
Ueberzeugung erlangt wird, daß ein Mißbrauch mit etwa sehlenden Bruchstücken der Ab- 
schnitte nicht zu besorgen steht. 
Uebrigens werden zur Einlösung Theilstücke (balbe, viertel 2c.) der Papiergelos- 
Abschnitte nicht angenommen, daher diese auch im Umlaufe gang zu erhalten sind. 
Stuttgart den 12. Juni 1850. Herdegen. 
Beschreibung 
des 
Königlich württembergischen Papiergeldes. 
Papier. Das Papier ist bei allen drei Gattungen des württembergischen Papiergel- 
des von gleicher Beschaffenheit, weiß und mit thierischem Leim bereitet. 
Größe. Bei den Zwei-Gulden-Scheinen ist die Höhe 3“ 6“ 6“ 
· die Breite 4 5“ 2““ 
bei den Zehn = Gulden = Scheinen ist die Höhe 445“ 2“ 
die Breite 3“ 6“ 6“ 
bei den Fünfunddreißig-Gulden-Scheinen ist die Hobe 40“ 9“% 
die Breite 6“ 6“ 1““ 
Wasserzeichen. Die Wasserzeichen auf sämmtlichen drei Gattungen enthalten den 
Werth in lateinischer Frakturschrift und eine Randverzierung. 
Die angebrachten Wasserzeichen unterscheiden sich von den gewöhnlichen vurch eine ne- 
ben den lichten Stellen angebrachte, in der Papiermasse selbst gebildete Schattirung. 
Kupferstich. Mittelst Kupferdruck sind auf sämmtlichen drei Gattungen bildliche 
Darstellungen angebracht, und zwar: 
auf sämmtlichen Scheinen gemeinschaftlich: das Brustbilo der Minerva mit Helm 
und Harnisch, nach einem in Stahl gravirten Modvell in Relief-Manier 
dargestellt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.