Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttg art Montag den 30. December 1850. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Arzneitare. 
(Mit einer Beilage). — Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Tare der thierärztlichen Arznei- 
mittel vom 26. August 1818. (Mit einer Beilage.) 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departementé. 
Des Departements des Innern. 
Des K. Medicinal-Collegiums. 
a) Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Arzneitare. (Mit einer Beilage). 
In Folge der neuestens vollzogenen periodischen Revision der Arzneitare wird Folgen- 
des verfügt: 
1) Für die in der Beilage bezeichneten Arzneistoffe gelten bis zur nächstkünftigen Tare- 
Abänderung die beigefügten Preisbestimmungen. 
2) Für alle andern Artikel gelten die Bestimmungen der Arzneitare vom 27. Oktober 1847. 
3) Die abgeänderten Preisbestimmungen treten mit dem 1 Januar 1851 in Wirksamkeit. 
Stuttgart den 17. December 1850. Ludwig. 
Anmerkung: Für den Bedarf der Apotheker sind von gegenwärtigen Verfügungen mehr Abdrücke 
als gewöhnlich Fenacht worden und kann das Exemplar um den Preis von drei Kreuzern bei der 
Expedition des Regierungöblatts abgelangt werden.
	        
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