Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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42. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 31. December 1850. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend die einstweilige Sicherstellung der Wirtöschafts -Abgaben, 
der Accise-Gefälle, der Sporteln und der Hunde-Auflage. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die einstweilige Sicherstellung der Wirthschafts- 
Abgaben, der Accise-Gefälle, der Sporteln und der Hunde-Auflage. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die einstweilige Sicherstellung der Wirthschafts-Abgaben, der Accise-Gefälle, der Sporteln 
und der Hunde-Auflage. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In Erwägung, daß das Gesetz vom 15. October 1850 (Reg. Blatt S. 349) die Fort- 
erhebung der in dem ordentlichen Etat auf 1848—49 verwilligten Steuern und Abgaben 
nur bis zum letzten December 1850 verordnet, vor Ablauf dieses Termins aber eine stän- 
dische Verabschiedung über weitere Steuererhebung nicht mehr möglich ist, verordnen Wir 
auf den Antrag Unseres Gesammt-Ministeriums und nach Anhörung Unseres Geheimen- 
Rathes, zum Zwecke der Sicherstellung verschiedener nach den bestehenden Gesetzen anfallen- 
den Abgaben auf den Grund des §. 89 der Verfassungs-Urkunde, wie folgt:
	        
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