Volltext : Der Reichstag zu Nürnberg 1524.

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man  sein  Interesse  mit  dem  des  Regimentes  gleichsetzen
darf.  Eben  im  Frühjahr  1523  kam  es  vor,  dass  sich
das  Regiment  trotz  Ferdinands  an  ihn  wendete.  ')  Neben
  dem  Kurfürsten  stand  sein  Vetter  Herzog  Georg
von  Sachsen,  2)  der  im  Herbst  1523,  als  es  sich
um  Bestehen  oder  Nichtbestehen  des  Regiments  handelte,
  für  ersteres  eintrat.  Auch  Kurfürst  Joachim
von  Brandenburg  stand  auf  dieser  Seite;  schon
1521  war  er  für  den  Reichszoll  thätig  gewesen,
welcher  jetzt  eine  Sache  des  Regiments  wurde;
erst  nachdem  Joachim  sich  mit  Kursachsen  verständigt
hatte,  ging  er  nach  Nürnberg,  um  seine  Session  am
Regiment  vom  Januar  bis  März  1523  einzunehmen.
Sein  Verhalten  nach  dem  Reichstage  von  1524  zeigt,
dass  er  bei  dieser  Politik  verharrte.°)  Casimir  von
Brandenburg  begünstigte,  wie  wir  oben  gesehen  haben,
den  Zoll  ebenfalls;  die  Sympathien  des  von  den  drei
rheinischen  Fürsten  um  25000  Gulden  gebrandschatzten
Kurfürsten-Kardinals  von  Mainz  müssen  dem  Regiment
gehört  haben.  *)  Ausser  den  Genannten  arbeitete  aber
auch  Erzherzog  Ferdinand  zu  Gunsten  des  Regiments.
Das  Regiment  war  die  einzige  Quelle  seines  Einflusses
auf  Deutschland;  fiel  es  weg,  so  hatte  er  in  deutschen

1)  Ferdinand  an  Karl  V.  12.  Mai  1523.  Wiener  Jahrbücher
der  Literatur  Bd.  112  (1845)  p.  23.

2,  Instruction  für  Otto  v.  Pack  zum  Reichstag  1524.  Dresd.
Archiv.  Loc.  10181  Fol.  105  ff.:  „Wenne  aber  yhe  das  Regi-„ment
  auss  mangel  der  vnderhaltung  nicht  bleyben  kundt,
„welchs  wir  doch  in  allewege  vors  bequemste  ansehen  vnnd
„als  vil  an  vnns,  nicht  gerne  vrseache  geben  wolten  das
„es  zurgehen  solt.“

3)  Droysen,  Gesch.  der  preuss.  Politik  D,?2,  p.  106—108.

“,  Ferdinand  an  Karl  V.  27.  Jan.  1523.  Wiener  Jahrbb,
Bd.  112,  p.  13:  „les  susdits  princes  composörent  l’archevesque
„de  mayence  en  la  somme  de  25000  fl.  dor  dont  ledict  arche-„vesque
  et  toute  sa  maison  teeuuwent  grandement  greuez,“