Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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26 6. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
ausgegeben Stuttgart Oienstag den 12. Februar 1850. 
Jrhal 
  
Königliche Dekrete. Kieine. 
Verfsügungen der Departements. Verfügung, die Umwandlung des allgemeinen Landes-Intelligenz- 
blatts in den „Staats-Anzeiger für Württemberg“ betreffend. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Verfügung, die Umwandlung des allgemeinen Landes-Intelligenzblatts in den „Staats-Anzeiger 
für Württemberg“ betreffend. 
Unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 27. December 1849 (Reg. Blatt S. 788), 
wonach vom 1. Januar 1850 an das allgemeine Landes-Intelligenzblatt in erweiterter Ge- 
stalt unter dem Titel: „Staats-Anzeiger für Württemberg“ von den bisherigen Verlegern, 
den Ch. Fr. Cotta'schen Erben zu Stuttgart berausgegeben und mit demselben eine poli- 
tische Abtheilung verbunden wird, werden die näheren Bestimmungen des Verlagsvertrags 
in Nachstehendem bekannt gemacht: 
1) In dem amtlichen Theile des Staats-Anzeigers erscheinen: 
Dienst-Nachrichten, Auszeichnungen und dergleichen, so wie alle diejenigen Artikel, welche 
Königl. Hof= und Staatsbehörden, seien sie Ministerien, Collegien oder Landbeamtungen 
zu Folge vorliegender allgemeiner gesetzlicher Bestimmungen oder besonderer Verordnungen 
von Amtswegen bekannt zu machen haben, sie mögen den einen oder anderen Zweig ihrer 
Verwaltung betreffen.
	        
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