Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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2. 
Negierungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 17. Januar 1850. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete Königl. Verordnung, betreffend die Vollziehung des Gesetzes Über die Aufhebung der 
befreiten Gerichtsstände bezüglich der Gegenstände der willkührlichen Gerichtsbarkeit in der Stadt Stuttgart. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Bekanntmachung der Rechts-Erkenntnisse 
durch das Regierungsblatt. — Verfügung, betreffend das statiftisch-topographische Bureau in Verbindung mit 
dem Verein für Vakerlandskunde. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Vollziehung des Gesetzes über die Aufhebung der befreiten Gerichtsstände bezüglich 
der Gegenstände der willkührlichen Gerichtobarkeit in der Stadt Stuttgart. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Zu Vollziehung der Art. 1, 2 und 6 des Gesetzes vom 17. August 1840, betreffend 
die Aufhebung der befreiten Gerichtsstände, verordnen Wir binsichtlich der Gegenstände der 
willkührlichen Gerichtsbarkeit in der Stadt Stuttgart und deren Parzellen, nach Anhörung 
Unseres Geheimen-Rathes, wie folgt: 
- 
Die Geschäfte der willkührlichen Gerichtsbarkeit in der Stadt Stuttgart und deren 
Parzellen gehen, so weit solche bisher von dem dortigen Stadtgerichte und von dem Pupil-
	        
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