Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

W 3. 
Regierungs-Blatt 
für das 
7 * . 77 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 18. Februar 1851. 
Inhalt. 
Könlgliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Entschädigung für umzugskosten der bet der 
Eisenbahn-Verwaltung widerruflich angestellten Diener. 
Verfügungen der Departements. Gemeinbescheiv, betreffend die Zulassung zum Armenrechte. — Ver- 
fügung in Betreff des Verbots unmittelbarer Communication der Behörden mit den Gesandtschaften. — Ver- 
fügung, die einstweilige Berlängerung ves Schifffahrts= und Hanvelovertrags mit Belgken betreffend, — Ver- 
fügung, betreffend die Abänderung der Auszeichnung der bei Brandfällen mit ver Leitung der Löschanstalten 
beauftragten Beamten und der bei Zusammenrottungen und Aufruhr der bewaffneten Macht zur Seite stehen- 
den Civil-Commissäre. — Verfügung, betreffend die Gestattung ves Nebeneinanderspannens von drei Pferden 
auf bestimmten Straßenstrecken. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Entschädigung für Umzugskosten der bei der Eisenbahn-Verwaltung widerruflich 
angestellten Diener. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In Betracht, daß seit der Cröffnung der württembergischen Eisenbahn in der ganzen 
Ausdehnung von Heilbronn bis Friedrichshafen die Beförderung von Personen und Gegen- 
ständen von und zu den in der Nähe von Eisenbahnstationen befindlichen Wohnorten sehr 
erleichtert und in der Regel mit weit geringerem Kostenaufwand verknüpft ist, als zur Zeit 
der Bekanntmachung Unserer Verordnung vom 28. Februar 1818 (Reg.Blatt S. 93),
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.