Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

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Beilage Nro. IV. 
Negulativ 
für die 
Lagerstätte der Strafgefangenen und der Festungs-Arrestanten 
zu 
Hohen-Asberg. 
Jeder Strafgefangene und Festungs-Arrestant, wenn nämlich letzterer kein eigenes Bett 
mit sich bringt, erhält: 
1 Matratze « . 
1 Kopfpolster mit Heu oder Stroh gefüllt. 
2 Leintücher (von gebleichter abwergener Leinwand). 
1 Teppich (im Winter deren zwei). 
Die Leintücher sind in der Regel jeden Monat, das Stroh halbjährlich zu wechseln; 
wenn es nötbig ist, wird dasselbe in der Zwischenzeit aufgefüllt. 
Die Teppiche find in jeder Woche auszuklopfen und zu reinigen, auch von Zeit zu Zeit 
auszuwalken. 
An Bettgeräthschaften ist ein verhältnißmäßiger Vorrath zu halten und der Abgang 
zu ersetzen.
	        
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