Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

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Vertrag 
über die 
Auflösung des zwischen Seiner Majestät dem Könige von Württemberg und dem 
Fürstl. Hause Thurn und Taris bestehenden Lehensverbandes hinsichtlich 
der Königl. Posten. 
(Ohne die Beilagen A—I.) 
In Folge der Unterhandlungen, welche in Gemäßbeit der Beschlüsse der hohen Bundes- 
Centralcommission vom 21. Februar, 8. März und 22. April 1850 durch den zum Ver- 
mittler ernannten K. K. österrelchischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten 
Minister am Königl. württembergischen Hose, Herrn Maximilian Freiherrn v. Handel, 
zur Erzielung einer freien Uebereinkunft zwischen der Krone Württemberg und dem Fürftll. 
Hause Thurn und Taxris über die Abtretung ver dem letzteren zustehenden lehenbaren Rechte 
des nutzbaren Eigenthums und der Verwaltung der Posten im Königreiche Württemberg 
gepflogen worden find, baben die zu diesem Ende ernannten Commissäre, und zwar: 
im Namen und Auftrage Seiner Majestät des Königs von Württemberg: 
der Königl. Geheime Legationsrath Frhr. Eduard v. Wächter, und der Königl. 
Regierungsrath, Hr. Julius Hölder; 
im Namen und Auftrage Seiner Durchlaucht des Hrn. Fürsten von Thurn 
und Taxis: der General-Postdirektionsrath Hr. Hubert Walter, 
nach geschehener Auswechslung der Vollmachten durch den Hrn. Vermittler sich über folgende 
Punkte geeinigt:
	        
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