Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 14. August Sns 
  
In halt. 
Königl. Dekrete. Keine. 
Verfügungen ver Departements. Verfügung, betreffend die Berechtigung zur Errichtung von Backöfen, 
Koch- und Kesselherden. — Bekanntmachung in Betreff der Paßkarten-Convention. — Verfügung, betreffend 
die Mitunterschrift des dem Kasster der Oberpostkasse beigegebenen Controleurs bei Bescheinlgungen. — Be- 
kanntmachung, betreffend die Aufstellung eines andern Vertreters der Fürstl. Thurn= und Taris'schen General- 
Postdirektion in Frankfurt. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A. Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Verfügung, betreffend die Berechtigung zur Errichtung von Backöfen, Koch= und Kesselherden. 
Da die Wahrnehmung gemacht worden ist, daß die Errichtung von Backöfen, Koch- 
und Kesselherden an verschiedenen Orten als besonderes Gewerbe betrieben wird, diese 
Verrichtungen aber zu den zünftigen Bauarbeiten gehören, und eine sowohl die Interessen des 
Publikums als vie Forderungen der Bau= und Feuerpolizei sicher stellende besondere Befä- 
bigung voraussetzen; so wird in Gemäßbeit höchster Entschließung Seiner Königlichen 
Majestät vom 9. d. M. auf den Grund der Art. 11, 46, 52 und 91 der revidirten all- 
gemeinen Gewerbe-Ordnung Folgendes verfügt:
	        
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