Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

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27. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Jusgegeben Stuttgar 1. Mittwoh den 22. Oktober 1851. 
  
Inhal t. 
Königl. Dekrete. 3K. Verordnung betreffend die Enuseronung der Strafanstalt für iuugendliche Gesangene 
in Hall. (Mit Beilagen 1—I7.) 
Verfügungen der Departemente. Verfügung, betreffenr die rechtopolizeiliche Tbätigkeit der Gerichte 
binsichtlich der auf abzulösenden Gefällen und Zehenten ruhenden Apanage-, Alimentations-, Dotations= und 
Wittums-Ansprüche. — Bekanntmachung, betreffend vie Ertheilung der rechtlichen Persönlichkeit an den unter 
dem Namen „Hülfe in Noth“ zu Stuttgart gegründeten Unterstützungs-Verein. — Bekanntmachung, betreffend 
vie Ertheilung der rechtlichen Personlichkeit an ven Verein für vaterländische Naturkunde. 
.—— 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
· Königliche Verordnung, 
betreffend die Hausordnung der Strafanstalt für jugendliche Gefangene in Hall. 
(Mit Beilagen 1I—IV.) 
Wilheilm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Der nachstehenden Hausordnung der Strafanstalt für jugendliche Gefangene in Hall 
haben Wir, nach Anhörung Un seres Geheimen-Rathes, Unsere Genehmigung ertheilt, und 
wird solche gemäß des Art. 26 des Strafgesetzbuchs anmit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Unser Ministerium der Justiz ist mit der Vollziehung dieser Verordnung beauftragt. 
Gegeben, Stuttgart den 9. Oktober 1851. 
Wilheim. 
Der Chef des Justiz-Departements: Aus Befehl des Königs, 
Plessen. 
der Cabinets-Direktor: 
aucler.
	        
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