Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

Regierungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 20. November 1851. 
  
  
Inhal t. 
Königl. Dekrete. K. Verordnung, betreffend einen Zusatzvertrag zu dem zwischen dem Zollverein und dem 
Königreich Sardinien abgeschlossenen Handels= und Schifffahrts-Vertrag. 
  
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend einen Zusatzvertrag zu dem zwischen dem Zollverein und dem Königreich Sardinien 
abgeschlossenen Handels= und Schifffahrts-Vertrag. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem unter dem 20. Mai d. J. ein Zusatzvertrag zu dem Handels= und Schifffahrts- 
Vertrage zwischen den Zollvereinsstaaten und dem Königreiche Sardinien vom 23. Juni 1845 
zu Turin abgeschlossen und demselben von den sämmtlichen betheiligten Regierungen die Ge- 
nehmigung ertheilt worden ist, auch die Auswechslung der hierüber ausgestellten Ratifikations= 
Urkunden zu Berlin Statt gefunden hat, so versügen und verordnen Wir biemit, daß der 
Inhalt dieses Zusatzvertrags öffentlich bekannt gemacht werde. 
Stuttgart den 30. Oktober 1851. 
Wilheim. 
Der provisorische Vorstand des Departements 
der auswärtigen Angelegenheiten: 
Neuratp. Auf Befebl des Königs, 
Der Vorstand des Finanz-Departements: der Geheime Cabinets-Direktor: 
Knapp. Mauceler.
	        
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