Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

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c) die Katasteransätze für die Gewerbesteuer betragen. . . . . 405, 262 fl. 44 kr. 
Zur Umlage der Summe von 250,000 fl. kommen n daher auf 100 fl. 
Katasteransasss 61 fl. 41 kr. 1#khlr. 
Nachdem hienach die 9phersgener unrr die ersten 8 Monate von 1851—52 unter die 
Oberamtsbezirke auf die aus der Beilage ersichtliche Weise vertheilt worden ist; so werden 
die K. Oberämter angewiesen, unverweilt die Vertheilung der Steuern auf die einzelnen 
Orte . unter Zugrundlegung des Landeskatasters vorzunehmen, auch dafür zu sorgen, daß 
die Unteraustbeilung auf die Steuerpflichtigen nach den orrschiedenen Katasterzweigen, je 
abgesondert auf das Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbe-Kataster vollzogen werde. 
In Beziehung auf die instruktionsgemäße Fortführung der Gebäude= und Gewerbesteuer- 
rollen, die rechtzeitige Vornahme des Steuersatzes, die richtige Fortführung der Oberamts- 
Uebersichten, übereinstimmend mit den Kanzlel-Eremplaren, so wie die Benützungsart des 
Steuerkatasters zu der Umlage der Körperschafts-Anlagen, endlich hinsichtlich der rechtzeitigen 
Unteraustheilung, der sorgfältigen Ueberwachung des Einzugs und der Ablieferung der Steuern 
werden die K. Oberämter auf die ihnen hierüber schon früher ertheilten Weisungen, ins- 
besondere in der Verfügung des Steuerkollegiums vom 30. Juni 1848 (Reg.Blatt 
S. 301) verwiesen. 
Stuttgart den 11. November 1851. 
Hefele. 
Genehmigt von dem Finanz-Ministerium den 18. November 1851. 
Knapp.
	        
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