Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

43 
** 
Negierungs- Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 1. April 1851. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, die Wahl und die Amtsdauer der Beisitzer der israelltischen 
Kirchenvorsteherämter betreffend. 
Verfügungen der Departements. Verfügung in Betreff des Vollzugs der Kreisgefängnißftrase an den 
zu zeitlicher Entziehung der bürgerlichen Ehren= und der Dienstrechte Verurtheilten. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
die Wahl und die Amtodauer der Beisitzer der israelitischen Kirchenvorsteherämter betreffend. 
Wilhemim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Zum Behuf der Feststellung der Amtsdauer der gewählten Beisttzer der israelitischen 
Kirchenvorsteherämter und der genaueren Bestimmung des Wahlrechts und der Wählbarkeit 
für die letzteren, so wie des Wahlverfahrens, verordnen Wir, nach Anbörung Unseres Ge- 
heimen-Rathes, wie folgt:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.